TSE für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler
Ab dem 1. Januar 2024 ist gemäß den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums die Ausstattung
aller Taxameter,
sowohl alter als auch neuer Modelle, mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) vorgeschrieben.
Eine Ausnahme hiervon bilden Taxameter, die vor dem 1. Januar 2021 mit INSIKA-Technologie in Betrieb genommen wurden,
da diese noch bis zum 31. Dezember 2025 verwendet werden dürfen.